Mehrere erwachsene Personen sitzen in einem hellen Schulungsraum und hören einer Fachkraft bei einem Vortrag zu. Auf dem Tisch liegen Unterlagen.

Belehrungen (Gesundheitszeugnisse)

Sie möchten mit Lebensmitteln arbeiten? Dann müssen Sie vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit/Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Bei dieser Belehrung werden Sie über ansteckende Krankheiten informiert, die über Lebensmittel auf andere Personen übertragen werden können. Außerdem erhalten Sie Informationen über gesetzliche Pflichten und das richtige Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln. Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung, auch Gesundheitszeugnis genannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Tätigkeit im Lebensmittelbereich erst nach der Erstbelehrung aufnehmen können. Die erstmalige Belehrung kann online oder in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. 

Belehrungen des Gesundheitsamtes Vechta können nur für Personen durchgeführt werden, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vechta haben oder im Landkreis Vechta arbeiten. Wenn Sie nicht im Landkreis Vechta wohnen oder arbeiten, setzen Sie sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung, dass für Ihren Wohnsitz bzw. Ihre Arbeitsstelle zuständig ist.

Belehrungen Lebensmittel (Gesundheitszeugnisse) - Online:

Eine Belehrung können Sie online durchführen. Bei der erstmaligen Anmeldung ist eine Registrierung erforderlich. Die Online-Belehrung wird in verschiedenen Sprachen angeboten. Nach erfolgreicher Belehrung kann per Online-Bezahlfunktion bezahlt werden (Kreditkarte und PayPal. Für eine Bezahlung mittels Kontoeinzug (Lastschrift/IBAN) kann die Zahlungsmethode PayPal auch ohne Registrierung genutzt werden). Ist der Bezahlvorgang abgeschlossen, kann die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) direkt heruntergeladen werden.

Zur Online-Belehrung

Belehrungen Lebensmittel (Gesundheitszeugnisse) - vor Ort:

Für die örtliche Teilnahme an einer Belehrung ist eine Anmeldung erforderlich. Einen Termin können Sie buchen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) ab, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Ausweis und 26,00 Euro mit. Die Belehrungen finden nicht im Gesundheitsamt statt, sondern an einem anderen Ort. Wo genau, das erfahren Sie, wenn Sie sich online für eine Belehrung anmelden.

Termin für vor-Ort-Belehrung

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